Was hat es mit Arbeitssicherheit auf sich? Wer "braucht" so etwas?
Welche Herausforderungen zeichnen sich in vielen Unternehmen ab?
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Ausfall von Mitarbeitern durch Unfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen: Arbeitsbedingte Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sind ein
ernsthaftes Problem. Im ersten Halbjahr 2018 wurden von der DGUV 881.088 Arbeitsunfälle verzeichnet. Hinzu kommen 169.609
Wegeunfälle, 336 tödliche Vorfälle und 40.024 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Neben dem Leid für die Betroffenen, leidet auch das Unternehmen, nicht nur im Rahmen der sozialen
Verantwortung und der gesetzlichen Fürsorgepflicht, sondern auch in der Produktivität. Darüber hinaus entstehen Frustrationen bei den Kollegen, die für die Ausfälle „mitschaffen“ müssen. Im
schlimmsten Fall gehen gut eingearbeitete Mitarbeiter dauerhaft verloren. Wie würde es Ihnen als Unternehmer gehen, wenn Sie eine Schlüsselperson in Ihrem Unternehmen mittel- oder langfristig
verlieren?
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Brandfälle: Viele Unternehmen erfüllen nicht die nötigen Mindestanforderungen im Brandschutz. So können bspw. falsche Löschmittel oder mangelhafte Brandschutzmaßnahmen im
Brandfall zu Personenschäden bzw. anderen fatalen Folgekosten führen.
- Ihre Berufsgenossenschaft und auch der Staat fordern, dass Sie als Unternehmen in Sachen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin aktiv werden. (DGUV Vorschrift 1 und 2, ASiG §1,
SGB VII, ArbSchG §3 ...) Der Gesetzgeber fordert dies bereits ab einem Mitarbeiter.
- Bei Arbeitsunfällen mit Personenschaden ermittelt auch immer die Staatsanwaltschaft.
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Strafen: Es drohen nicht nur Bußgelder, sondern in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen. Bei grob fahrlässigen Verstößen muss mit Regressforderungen Ihrer
Berufsgenossenschaft gerechnet werden. (Bspw.: Verstoß gegen UVV nach SGB VII § 209: 10.000 € Bußgeld; StGB § 229 Verletzung oder § 222 Tötung eines Menschen: drei bis fünf Jahre
Freiheitsstrafe; SGB VII § 110 Herbeiführen eines Arbeitsunfalls: Erstattung der Behandlungskosten an die Unfallversicherung; Verletzung der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen: Kündigungen
u.a. …)
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Image: Welcher Unternehmer will wegen einer Verletzung von Sorgfaltspflichten in der Presse oder auf Seiten wie http://www.lebensmittelwarnung.de erscheinen?
- Sie haben von diesen Regelungen bisher nichts gewusst? Da sind Sie nicht allein als Arbeitgeber: Der Irrgarten an Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln, Verordnungen und Gesetzen
erfordert professionelle Unterstützung.
Unsere Lösung?
Wir bieten Ihnen ein Betreuungskonzept, das vernünftig und umsetzbar ist, Ihnen rechtliche Sicherheit gewährleistet und sich für Sie rechnet. Auch können wir Ihnen Leistungen im zugehörigen
Bereich Arbeitsmedizin bieten. Sie müssen sich dazu nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft als Unternehmer langwierig ausbilden lassen oder extra eine interne Sicherheitsfachkraft
einstellen.
Die Vorteile für Sie:
- Kostenersparnisse durch weniger Personalausfälle
- Keine interne Sicherheitsfachkraft oder eigene Schulung zur Sicherheitsfachkraft als Unternehmer nötig
- Hohe Rückvergütungen der gezahlten Berufsgenossenschafts-Prämien oder niedrigere Beitragseinstufungen möglich
- Rechtssicherheit für den Unternehmer
- Zufriedene Mitarbeiter und gutes Betriebsklima
- Image als guter Arbeitgeber
Gerne möchten wir mit Ihnen gemeinsam ein bedarfsgerechtes Konzept zur Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin erarbeiten. Über einen gemeinsamen Gesprächstermin oder ein
Kontakttelefonat freuen wir uns sehr.