Vorbeugender und organisatorischer Brandschutz in Ihrem Unternehmen schützt Menschenleben und Sachwerte.
Deswegen verlangen immer öfter der Gesetzgeber und der Sachversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, der den Unternehmer in
beratender Position in Fragen rund um das Thema Brandschutz betreut. Dies kann Schmittnägel Beratung für Sie leisten. Damit endet aber nicht die Pflichterfüllung für Sie als Unternehmer:
Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen (siehe bspw. ASR A2.2).
Die dazu notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Fünf Prozent der Beschäftigten sind in der Regel ausreichend.
Die Brandschutzhelfer sind fachkundig zu unterweisen. Zur Unterweisung gehören neben den Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie über das Verhalten im Brandfall.
Wir bieten Ihnen deswegen die Ausbildung von Brandschutzhelfern als Seminar in Ihrem Unternehmen an. Die Schulung wird gemäß VdS Leitfäden, DGUV Information 205-023, BGN ASI 9.30 und ASR A 2.2 durchgeführt. Kontaktieren Sie uns bei Interesse für Ihr individuelles Schulungsangebot.